Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt,
wir wissen, dass Ihre Zeit sehr knapp bemessen ist.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen gerne einen Teil Ihrer Arbeit erleichtern und Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner zum Thema Rehasport zur Seite stehen.
In unserem Studio werden die Rehasportgruppen durch unsere Physiotherapeutin, die unter anderem die Zusatzqualifikation für den Rehasport hat, geleitet.
So können Sie Ihre Patienten beruhigt zu uns schicken. Gerne stellen wir Ihnen unser Studio und unser Konzept persönlich vor.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Für alle Fragen rund um das Thema Rehasport steht Ihnen unsere Physiotherapeutin,
Frau Birgit Kretschmann und Herr Boris Tacken unter der Telefonnummer 02163/31354 zur Verfügung.
Nachfolgend erhalten Sie ein paar allgemeine Informationen zum Thema Rehasport.
Verschreibung der budgetfreien Leistung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX
Rehasport darf von jedem niedergelassenem Arzt budgetneutral verordnet (Formular KV 56) werden.
Die Kosten für den Rehabilitationssport übernimmt die Krankenkasse für den Patienten.
Die Dauer der Leistung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten die Innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen.
In der Regel nimmt Ihr Patient 1-2 mal pro Woche an der Rehasportgruppe teil
Was muss die Verordnung (Formular 56) enthalten?
- Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/Belastungseinschränkung
- Rehabilitationsgrund
- Rehabilitationsumfang und Anzahl der übungseinheiten
- Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalten
- Anzahl der wöchentlichen Übungseinheiten.
Gerne senden wir Ihnen kostenlos unseren Informationsflyer "Rehasport" zur Ausgabe an Ihre Patienten zu. Das benötigte Formulare "Muster 56" senden wir Ihnen ebenfalls gerne kostenlos zu und stehen Ihnen bei Fragen unter der Telefonnummer 02163/31354 zur Verfügung.