Rehasport

Rehasport auf Verordnung Ihres Arztes.

Der Rehabilitationssport ist im §44 Sozialgesetzbuch IX verankert. Es besteht ein Rechtsanspruch der Versicherten auf Rehabilitationssport.

Der Rehasport ist für Behinderte und für von Behinderung bedrohte Menschen vorgesehen aber auch für chronisch kranke Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung noch nicht eingetreten ist.

Dabei wird der Begriff "Behinderung" so definiert, dass man bereits von einer Behinderung spricht, wenn Ihr körperlicher Zustand vom Durchschnitt um sechs Monate abweicht. Das heißt, wenn sie zum Beispiel Rückenprobleme haben und Ihr Arzt feststellt, dass hier Rehasport eine geeignete Therapie für Sie ist, damit Sie wieder beschwerdefrei leben können, kann er Ihnen eine Verordnung ausstellen.

Ziele des Rehasports sind:

  • Ausdauer und Kraft aufbauen, erhalten und verbessern
  • Koordination verbessern
  • Flexibilität steigern
  • Stärkung des Selbstbewusstsein

Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit für die Gesundheit zu stärken.
Dafür soll der Rehasportler zum langfristigen selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden.
Ihr Weg zum Rehasport führt, wie bereits erwähnt, über Ihren Arzt. Dieser verordnet Ihnen mit dem Formular "Muster 56" den Rehasport.
Mit diesem Formular kommen Sie zu uns und wir beraten Sie bei den weiteren Abläufen.

Wir ergänzen die fehlenden Angaben zum Leistungserbringer. Anschließend reichen Sie die Unterlagen Ihrer Krankenkasse ein, die Ihre Rehasportmaßnahme genehmigt.
Nachdem Sie die Unterlagen von Ihrer Kasse zurückerhalten haben, können Sie mit dem Rehasport beginnen.

OHNE ZUZAHLUNG!

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen!